Kosten

Kosten


FÜR GESETZLICH VERSICHERTE

Bei krankheitswertiger Symptomatik übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie meist in vollem Umfang. Ausnahmen gibt es beispielsweise, wenn Sie in den letzten 2 Jahren bereits eine Verhaltenstherapie durchgeführt haben. Ein erneuter Therapieanspruch muss dann individuell neu geprüft werden. Fragen diesbezüglich beantworte ich Ihnen gerne in einem ersten persönlichen Gespräch.
Vor Beginn einer Psychotherapie erfolgen zunächst immer sogenannte Sprechstunden, sowie probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu sich gegenseitig kennenzulernen, eine Diagnose zu stellen, sowie den Rahmen der Behandlung zu klären.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für kurzfristig abgesagte Termine selbst getragen werden müssen.

FÜR PRIVAT VERSICHERTE & BEIHILFEBERECHTIGTE

Die Kosten der Behandlung werden in der Regel bei vorliegen einer krankheitswertigen Symptomatik problemlos von der privaten Krankenkasse und der Beihilfe übernommen. In welchem Umfang, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte sprechen Sie deshalb vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung und erkundigen Sie sich über die Regelungen und notwendigen Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten mit Arztregistereintrag. 

Sollte ein Therapieantrag notwendig sein lassen Sie sich von Ihrer Versicherung die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie zuschicken. Dieser Therapieantrag wird anonym verfasst und in einem verschlossenen Umschlag Ihrer Versicherung oder Beihilfe zugesandt, welche den Antrag an einen Gutachter weiterleitet. Dieser prüft den Therapieantrag und entscheidet in welchem Umfang die weitere Psychotherapie stattfinden kann. Die Abrechnung erfolgt regulär durch die GOP (Gebührenordnung psychologische Psychotherapeuten). Informationen zur GOP finden Sie auf den Internetseiten der Bundespsychotherapeutenkammer https://www.bptk.de
Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, gehen meine Rechnungen direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Versicherung liegt in Ihrer Verantwortung.

FÜR SELBSTZAHLER

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die Kosten orientieren sich an der GOP (Gebührenordnung psychologische Psychotherapeuten). Informationen zur GOP finden Sie auf den Internetseiten der Bundespsychotherapeutenkammer https://www.bptk.de.

KOSTEN PAARTHERAPIE

Leider wird Paartherapie noch nicht von den Krankenkassen übernommen. Um genaueres zu den anfallenden Kosten zu erfahren sprechen Sie mich gerne an.

KOSTEN COACHING / Beratung

Auch die Kosten eines Coachings oder einer psychologischen Beratung werden von den privaten oder gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Ob bspw. Ihr Arbeitgeber bei einem berufsbezogenen Coaching die Kosten erstattet, sollten Sie im Vorfeld mit diesem klären. Sprechen Sie mich gerne an um genaueres über die Kosten für ein Coaching oder eine Beratung zu erfahren. 

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