Bei krankheitswertiger Symptomatik übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie meist in vollem Umfang. Ausnahmen gibt es beispielsweise, wenn Sie in den letzten 2 Jahren bereits eine Verhaltenstherapie durchgeführt haben. Ein erneuter Therapieanspruch muss dann individuell neu geprüft werden. Fragen diesbezüglich beantworte ich Ihnen gerne in einem ersten persönlichen Gespräch.
Vor Beginn einer Psychotherapie erfolgen zunächst immer sogenannte Sprechstunden, sowie probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu sich gegenseitig kennenzulernen, eine Diagnose zu stellen, sowie den Rahmen der Behandlung zu klären.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für kurzfristig abgesagte Termine selbst getragen werden müssen.